Rechtsberatung
Ebenso vertreten wir unsere Mandanten bei der gerichtlichen Geltendmachung von Forderungen, bei außergerichtlichen Einigungen, bei Insolvenzverfahren und bei freiwilligen Versteigerungen, sowie auch bei außergerichtlichen Vergleichen mit Schuldnergemeinschaften.
Die Geltendmachung von Forderungen in Insolvenzverfahren verlangt oftmals nach rechtlichem Beistand, beginnend mit der Antragsanmeldung, weiters mit der Erhebung von Klagen, der Vertretung unserer Klienten während der verschiedenen Anhörungen und der Treffen mit den Gläubigern oder Gläubigervertretern. mit den Gläubigern oder Gläubigervertretern.